Ihr direkter Draht zum OB
Information und Austausch
| Thema | Verwaltung |
|---|---|
| Zeitraum | Fortlaufend |
| Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner |
| Stadtteil | stadtweit |
Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?
Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.
Weiterhin können Sie Fragen anderer Bürgerinnen und Bürger kommentieren und bewerten, solange diese noch nicht beantwortet sind. Bitte beachten Sie, dass Sie sich dazu vorher als Nutzerin oder Nutzer registrieren müssen. Fragen und Kommentare werden zuerst vom Moderationsteam gesichtet und dann freigegeben.
Laden Sie den OB zu sich ein
Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?
Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
- Sie möchten auf dem Portal mitmachen? Bitte melden Sie sich dafür an.
Sie fragen - der OB antwortet
Treten Sie durch einen Klick auf Neuen Beitrag verfassen in Austausch mit Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und stellen Sie ihm Ihre Frage.
Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:
Guten Tag Herr Mentrup,
da ja die Anwohnerparkgebühren verdoppelt worden sind, wäre mein Vorschlag, dass man diese monatlich entrichten kann.
Freundliche Grüße
Dr. Frank Mentrup
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Bewohnerparkausweise werden entsprechend der städtischen Rechtsverordnung für ein Jahr ausgestellt und die Gebühr erhoben. Bei dieser Jahresgebühr handelt es sich um eine Verwaltungsgebühr, welche für das Erbringen einer Leistung durch die Verwaltung, also das Ausstellen des Bewohnerparkausweises, erhoben wird. Die Verwaltungsgebühr ist mit der Erbringung der Leistung durch die Verwaltung fällig. Eine monatliche Zahlung ist daher rechtlich nicht möglich.
Um die Gebühr, wie von Ihnen vorgeschlagen, monatlich zahlen zu können, müsste auch der Bewohnerparkausweis nur eine Gültigkeit von einem Monat haben – was einen unverhältnismäßigen Mehraufwand für die Bearbeitungsprozesse bedeuten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup
18.03.26, 13:52 , 0 Kommentare , 0 Zustimmungen