Ihr direkter Draht zum OB
Information und Austausch
| Thema | Verwaltung |
|---|---|
| Zeitraum | Fortlaufend |
| Zielgruppe | alle Einwohnerinnen und Einwohner |
| Stadtteil | stadtweit |
Wie funktioniert "Ihr direkter Draht zum OB"?
Hier können Sie Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup stellen. Diese kann dann 14 Tage lang von anderen Nutzerinnen und Nutzern kommentiert und bewertet werden. Nach Ablauf dieser 14 Tage wird die Antwort von Dr. Mentrup auf Ihre Frage online gestellt.
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Laden Sie den OB zu sich ein
Sie sind eine gemeinnützige Organisation, ein Verein oder eine Initiative zum Beispiel aus dem sozialen, kulturellen, sportlichen Bereich oder aus dem Natur- und Umweltschutz und haben ein ganz besonderes Projekt, das Sie gerne einmal Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup vor Ort vorstellen möchten?
Dann beschreiben Sie Ihr Projekt mit Ansprechpartner und Kontaktdaten auf dieser Seite und werben in Ihrem Umfeld (zum Beispiel über SocialMedia-Kanäle) um Unterstützung für Ihr Projekt. Den Ort, an dem Sie dem OB Ihr Projekt vorstellen möchten, markieren Sie auf der interaktiven Karte. Alle registrierten Nutzerinnen und Nutzer können Ihr Projekt hier im Beteiligungsportal kommentieren und unterstützen. In der Regel am letzten Freitag jedes Monats wird Dr. Mentrup das Projekt mit der größten Zustimmung besuchen.
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Sie fragen - der OB antwortet
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Ihre Frage an Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup:
Guten Tag Herr Mentrup,
ich wende mich heute als persönlich Betroffener mit folgendem Anliegen an Sie:
Meine Frau leidet seit vielen Jahren an fortschreitender Multipler Sklerose und ist seit etwa einem Jahr, außerhalb unserer Wohnung, auf einen Rollstuhl angewiesen. Ihr wurde aufgrund ihrer Einschränkungen zuletzt ein GdB von 70 mit Merkzeichen G und Begleitperson zuerkannt. Damit steht ihr aktuell leider kein blauer Behinderten-Parkausweis zu, das soll aber hier nicht das Thema sein. Statt dessen erhielt sie von der Stadt Karlsruhe dankenswerterweise den orangefarbenen Behinderten-Parkausweis, der uns bereits einige Erleichterung in der regelmäßigen Teilhabe am Straßenverkehr bietet.
Unverständlich ist uns allerdings, dass mit diesem Parkausweis zwar u.a. auf allen ausgewiesenen kostenpflichtigen Parkflächen ohne Entrichtung der fälligen Gebühr geparkt werden kann, wir aber ausgerechnet auf den am dringendsten und regelmäßigsten benötigten Parkplätzen an unserer Wohnadresse (Kornblumenstraße 5) jährlich 360€ bezahlen müssen, da diese Parkfläche als Anwohner-Parkbereich ausgewiesen ist. Das konterkariert gefühlsmäßig das Prinzip der Entlastung behinderter Menschen.
Est ist auch schwer nachvollziehbar, dass der Inhaber eines orangefarbenen Parkausweises zwar auf allen Anwohnerparkflächen außerhalb seines Wohnumfelds zumindest stundenweise kostenlos parken darf, an der eigenen Wohnadresse aber die volle Gebühr dafür bezahlen muss, um dort jederzeit und ohne zeitliche Einschränkung sein Fahrzeug abstellen zu können.
Ich möchte deshalb anregen, einmal darüber nachzudenken, ob man den Inhabern von orangefarbenen Behindertenparkausweisen nicht die Gebühr für ihren zwingend erforderlichen Bewohnerparkausweis erlassen oder zumindest in der Höhe deutlich reduzieren möchte.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich, von Ihnen zuhören.
Freundliche Grüße
Patric Schira
Dr. Frank Mentrup
Sehr geehrter Herr Schira,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es ist für mich nachvollziehbar, dass Sie die bestehenden Regelungen zum Parken als widersprüchlich empfinden, insbesondere wenn Ihre Frau aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen im Alltag auf möglichst kurze Wege und verlässliche Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Wohnnähe angewiesen ist.
Zunächst möchte ich betonen, dass ich großen Respekt davor habe, welche Herausforderungen Sie und Ihre Frau im Alltag bewältigen. Der orangefarbene Behindertenparkausweis bietet – wie Sie selbst beschreiben – bereits verschiedene Erleichterungen im Straßenverkehr, wie das gebührenfreie Parken an Parkscheinautomaten oder das Parken im eingeschränkten Haltverbot unter Auslegung der Parkscheibe für maximal drei Stunden.
Gleichzeitig sind die Regelungen zum Bewohnerparken rechtlich von diesen Parkerleichterungen zu unterscheiden. Bewohnerparkausweise werden auf Grundlage der bundesrechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und der Parkgebührenverordnung Baden-Württemberg sowie der Rechtsverordnung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises erteilt.
Die dafür erhobene Gebühr ist grundsätzlich von allen Anwohnenden zu entrichten, die einen entsprechenden Parkausweis beantragen – unabhängig davon, ob zusätzlich ein Behindertenparkausweis oder eine entsprechende orangene Parkerleichterung vorliegt. Hintergrund ist, dass der Bewohnerparkausweis nicht nur eine Parkerleichterung darstellt, sondern auch der Steuerung des begrenzten Parkraums in dicht besiedelten Gebieten mit hohem Parkdruck dient.
Darüber hinaus ermächtigt die Parkgebührenverordnung Baden-Württemberg bei der Festsetzung der Gebühr nicht dazu, dass Kriterien wie beispielsweise Klimaschutz oder soziale Gesichtspunkte zugrunde gelegt werden. Daher ist eine Reduzierung der Gebühr beziehungsweise der vollständige Erlass der Gebühr nicht möglich.
Ich bitte hierfür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Frank Mentrup
24.03.26, 09:40 , 0 Kommentare , 0 Zustimmungen